Überprüfung Absturzsicherung

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WARTUNG ABSTURZSICHERUNG

Es ist wichtig, dass ein jährliches Wartungs- und Freigabeprotokoll vorliegt.
DENN, wird die Prüfpflicht vernachlässigt und es kommt zu einem Absturz auf Grund der Funktionsbeeinträchtigung ist der Bauherr in die Haftung zu nehmen, wenn er die Wartung nicht für notwendig erachtete.

Menschenleben sind das höchste Gut was uns gegeben ist und sollte in Jeder Beziehung und an jedem Arbeitsplatz entsprechend Behandelt und geschützt werden.

Aktualisierung der Vorschrift 2022

Laut den berufsgenossenschaftlichen Regeln muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) mindestens alle 12 Monate von einem Sachkundigen auf ihren einwandfreien Zustand überprüft werden.
So steht es in der DGUV Regel 112-198 (vormals BGR 198) „Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.“

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