
Absturzsicherung für Ihr Flachdach
Sicherheit geht vor!
Jeder zweite Baustellenunfall ist statistisch gesehen einem Sturz vom Dach oder vom Gerüst geschuldet.
Somit sind rund 50% der tödlichen Baustellenunfälle durch eine entsprechende Vorrichtung auf dem Dach vermeidbar!
Alle Baubeteiligten (Bauherr, Architekt/Planer und ausführende Firma) müssen sich gleichermaßen mit dem Thema Arbeitssicherheit auseinandersetzen. Dies betrifft alle Phasen der Wertschöpfung eines Gebäudes (Planungs-, Ausführungs-, und spätere Nutzungsphase). Alle Beteiligten sind gleichermaßen in der Verantwortlichkeit.
In der Planungsphase müssen vom Bauherren oder beauftragten Planer alle Absturzsicherungen für die Bauphase und die spätere Nutzung- bzw. Wartung festgelegt werden. Das heißt, die spätere Erreichbarkeit/ Begehung der Sicherheitseinrichtung, die Sicherung gegen Absturz, Herunterfallen oder Durchstürzen, sowie die Verhinderung des Abrutschens von geneigten Dachflächen muss entsprechend dem Arbeitsschutz geplant sein.
In der sogenannten Nutzungsphase muss die Absturzeinrichtung auf dem Dach jährlich durch qualifiziertes und fachkundiges Personal auf Funktionalität geprüft und freigegeben werden. Wird die Prüfpflicht vernachlässigt und es kommt zu einem Absturz auf Grund der verarbeiteten Materialien ist der Bauherr in die Haftung zu nehmen, wenn er die Wartung nicht für notwendig erachtete.


Gefahrenbereiche auf dem Flachdach
Grundsätzlich gilt die gesamte Dachfläche als Gefahrenbereich. Besonders hoch ist die Absturzgefahr im Randbereich bis zu 2,0 Metern Abstand zum Dachrand. Hier sind spezielle Schutzmaßnahmen unerlässlich, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Wartungspersonal zu gewährleisten.
Warum eine Absturzsicherung unverzichtbar ist
Ab einer Gebäudehöhe von 3,0 Metern ist eine Absturzsicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie rettet im Ernstfall Leben und minimiert das Unfallrisiko bei Wartungs-, Reparatur- oder Inspektionsarbeiten auf dem Dach.
Professionelle Planung und Montage
Anschlagpunkte werden individuell anhand der Dachflächengröße, des Untergrunds und der spezifischen Anforderungen berechnet und montiert. Unsere Mitarbeiter dokumentieren jeden Schritt detailliert – von der Materialauswahl bis zur Befestigungstechnik. Die Dokumentation umfasst nicht nur die schriftliche Niederlegung der Arbeitsschritte, sondern auch eine umfassende Bilderdokumentation, die die verwendeten Materialien und die Installationsreihenfolge klar erkennen lässt.

Absturzsicherung – denn es geht um Ihre Gesundheit
Jegliche Arbeiten auf der Dachfläche ohne kollektive Schutzeinrichtungen dürfen grundsätzlich nur von qualifiziertem und fachkundigem Personal durchgeführt werden. In der Bauherrenverantwortung liegt die Verkehrssicherungs- und Nachrüstpflicht. Hierbei handelt es sich um eine deliktische Verhaltenspflicht, deren schuldhafte Verletzung zum Schadenersetz nach §§823 ff BGB verpflichtet.